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WAS IST PASSIERT?

ILLEGALE PREISABSPRACHEN BEI EUROPÄISCHEN LKW-HERSTELLERN

Am 19. Juli 2016 gab die Europäische Kommission die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 2,926 Mrd. EUR an Hersteller von mittleren und schweren LKWs für deren Beteiligung an einem Preiskartell bekannt, dass sich von 1997 bis 2011 über den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum erstreckte. Am 27. September 2017 wurde ein sechster Lkw-Hersteller von der Kommission um 880 Millionen Euro für ihre Beteiligung verurteilt. Das ist die bisher höchste, einem Kartell auferlegte Strafe in der Geschichte der Kommission und unterstreicht den Schweregrad des Vergehens und die Auswirkungen auf den Markt.

Folgende Unternehmen haben Ihre Beteiligung am Kartell der Europäischen Kommission gegenüber zugegeben: MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF. Die Kommission hat festgestellt, dass auch ein sechstes Unternehmen, Scania, am Kartell beteiligt war.

Eine kürzlich für die Europäischen Kommission erstellte Studie zeigte, dass Preisaufschläge von internationalen Kartellen wie diesem im Durchschnitt bei 10-20 % (Oxera 2009 bei ix) liegen. Eine weitere akademische Studie kam zu dem Ergebnis, dass der durchschnittliche Preisaufschlag von internationalen Kartellen bei 30-33 % liegt (Connor & Lande 2008 bei 13). Dies sind jedoch nur Durchschnittswerte. Tatsächliche Schäden in diesen Fall müssen von Wirtschaftsexperten beurteilt werden.

Wir helfen Ihnen, Schadensersatzansprüche gegen das LKW-Kartell geltend zu machen und einzufordern. Sie haben für Ihre LKWs zu viel bezahlt und wir bieten Ihnen eine ausgefeilte Lösung.

Warum mit uns

Für Parteien, die sich für eine Beteiligung an unserer Gruppe entscheiden, sind keine Vorleistungen erforderlich und es bestehen keine Risiken. Stichting Truck Cartel Recovery wird nur bei erfolgreicher Einforderung und am Ausgleich anteilig entschädigt, um Kosten zu decken und Anwälte und Sachverständige zu vergüten.
Stichting Truck Cartel Recovery ist nach niederländischem Recht befugt, im Rahmen einer Vereinbarung Forderungsabtretungen zur strafrechtlichen Verfolgung und Rückzahlung der Ausgleichsbeträge an die Zedenten zu übernehmen. Dies ermöglicht uns, die Ansprüche einer großen Gruppe von Kartellgeschädigten in einem Gerichtsverfahren zusammenzuführen und als Kläger zu vertreten. Das heißt, wir (und nicht Sie) übernehmen damit den größten Teil des Streitfalls, einschließlich der Kosten des Verfahrens, der Beauftragung der Anwälte und Experten und der Verhandlungen mit den Kartellmitgliedern.

Stichting Truck Cartel Recovery steht ein Team von erfahrenen Juristen und Wirtschaftsexperten zur Seite, um die Ansprüche von Parteien gerichtlich zu verfolgen, die sich entscheiden, sich unserer Gruppe anzuschließen. Für die Verhandlungen vor Gericht werden wir dabei vom bureau Brandeis unterstützt, einer in Amsterdam ansässigen Anwaltskanzlei, die sich auf komplexe Rechtsstreitigkeiten spezialisiert hat. Darüber hinaus haben Crowell & Moring LLP und die Anwaltskanzlei von Francis O. Scarpulla, zwei internationale Unternehmen mit langjähriger Erfahrung bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Preisabsprachen durch Kartelle, zugestimmt, uns jeweils für bestimmte Kartellmitglieder Unterstützung und Hilfe zukommen zu lassen.

Stichting Truck Cartel Recovery setzt sich für die unserer Gruppe beitretenden Unternehmen ein und macht deren Schadensersatzansprüche vor niederländischen Gerichten geltend. Die Niederlande verfügen über ein klägerfreundliches Rechtssystem und weitreichende Erfahrung mit Prozessen gegen Großkartelle, die Prozesskosten sind wesentlich geringer als in anderen Rechtssystemen und bergen nur minimale unerwünschte Kostenrisiken. Darüber hinaus ist es in den Niederlanden zulässig, Anspruchsforderungen an Zweckgesellschaften wie die Stichting Truck Cartel Recovery zu übertragen und in einer Klage zusammenzuführen, und damit die Belastungen des Rechtsstreits und die öffentliche Aufmerksamkeit für einzelne Anspruchsteller zu minimieren.

UNTERSUCHUNGEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION UND GELDSTRAFEN

Am 19. Juli 2016 gab die Europäische Kommission die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 2,926 Mrd. EUR an fünf Unternehmen bekannt (die bisher höchste Geldstrafe der Europäischen Kommission an ein Kartell), die von 1997 bis 2011 an einem Kartell beteiligt waren und sich Preisabsprachen für mittlere und schwere LKWs für den Güterkraftverkehr schuldig gemacht und die Kosten zur Einhaltung der strengeren Emissionsnormen in Europa an Kunden weitergegeben haben. Am 27. September 2017 wurde ein sechster Lkw-Hersteller von der Kommission um 880 Millionen Euro für ihre Beteiligung verurteilt.
Die mit dieser Geldstrafe belegten Unternehmen, die offenbar 90 % der mittleren und schweren LKWs in Europa produzierten, sind:

Nach Angaben der Europäischen Kommission haben diese Unternehmen folgende Absprachen getroffen:

  • die Bruttopreisliste (d. h. den Fabrikpreis, den sie jeweils festgelegt haben)
  • das Timing der Einführung der zur Einhaltung der schärferen europäischen Emissionsnormen erforderlichen Technologien und
  • die Weitergabe der Kosten zur Einhaltung dieser strengeren Emissionsnormen

Diese Abstimmungen erfolgten im Rahmen von regelmäßigen Zusammenkünften, die im Januar 1997 begannen und im Laufe der Zeit mehr formalisiert wurden. Die Absprachen bezogen sich auf mittlere LKWs (6 bis 16 Tonnen) und schwere LKWs (ab 16 Tonnen).
Der geografische Wirkungsbereich des Kartells umfasste den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Das Urteil der Europäischen Kommission legt die Haftpflicht dieser Unternehmen nach europäischem Recht fest.

Quellen, Artikel:Link 1 Link 2 Link 3 Link 4 Link 5 Link 6

Empfänger - Die mit einer Geldstrafe belegte Partei Geldstrafe
MAN Mit Nachsicht behandelte Partei
Volvo / Renault EUR 670 Millionen
Daimler EUR 1 Milliarde
Iveco EUR 495 Millionen
DAF EUR 753 Millionen
Scania EUR 880 Millionen

SCHADENSERSATZFORDERUNGEN
FÜR LKW-KARTELLSCHÄDEN